Angeln am Großteich See

Peterstör Fischzucht GmbH

 

Großteich und Unterteich

Für beide Teiche gilt der gleiche Erlaubnisschein und die gleiche Teichordnung!

Angeln ohne Fischereischein ist an beiden Teichen möglich.

Öffnungszeiten

Tägl. geöffnet von 7 - 20 Uhr (max. 1 h nach Sonnenuntergang)

Bedingungen zum Angeln außerhalb der Öffnungszeiten - siehe Menüpunkt Nachtangeln!

 

Erlaubnisscheinverkauf Großteich und Unterteich

Mo:  7 - 9 Uhr

Di - Sa: 7 - 16 Uhr

So: 7 - 9 Uhr

Außerhalb dieser Öffnungszeiten direkt am Teich.

 

Tageskarte                      20 EUR gültig von 7.00 - 20.00 Uhr (max. 1 Stunde nach Sonnenuntergang)

Nachmittagskarte          15 EUR gültig von 12.00 - 20.00 Uhr (max. 1Stunde nach Sonnenuntergang)

Nachtangelkarte             20 EUR gültig von 18.00 - 7.00 Uhr

24-Std. Karte                   35 EUR gültig ab Zeitpunkt der Ausstellung (außerhalb der Öffnungszeiten nur Voranmeldung)

 

Reichlicher Besatz mit Karpfen, Schleie, Graskarpfen, Stör, Wels, Hecht, Zander.

zusätzl. auch Forelle, Lachsforelle, Saibling, Aal, Afrikanischer Wels und Streifenbarsch

 

Gewässerordnung - Großteich und Unterteich

1. Das Angeln in der Teichanlage ist nur mit gültigem Erlaubnisschein erlaubt. Inhaber eines gültigen Fischereischeines haben diesen unaufgefordert vorzuzeigen. Jeder Angler hat sich mit einem gültigen Dokument auszuweisen. Es gelten die Bedingungen des Sächs. FischG. und der Sächsischen Fischverordnung.

2. Auf Verlangen ist dem Betreiber/ Aufsichtspersonal der Erlaubnisschein vorzuzeigen.

3. Voraussetzung für das Angeln ohne Fischereischein: Es erfolgt eine Einweisung/Belehrung zum waidgerechten Umgang mit lebendigen Fischen (siehe Infoblatt) Ferner muss ein Angler ohne Fischereischein von einem Angler mit gültigem Fischereischein beaufsichtigt werden.

4. Der Erlaubnisschein ist nicht auf Dritte übertragbar.

5. Umweltfreundliches und waidgerechtes Verhalten ist Bestandteil der Teichordung. Die Einhaltung  der Vorschriften im Umwelt-, Natur- und Tierschutz werden vorausgesetzt.

6. Erforderliche Standardausrüstung: Unterfangkescher, Fischtöter, Messer und Hakenlöser. Eine Kühlbox mit Akku ist empfehlenswert. Es werden nur technisch einwandfreie Handangeln in gewarteten Zustand verwendet. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der verwendeten Hauptschnur und Vorfach!

7. Gefangene Fische sind mit dem Unterfangkescher aus dem Wasser zu heben und sind laut Infoblatt zu betäuben und zu töten (Entblutungsschnitt). Der Fischfang dient dem Nahrungsmittelerwerb und nur für den Eigenbedarf. Mindest- und Höchstmaße sind zu beachten.

7.1 Fische unter dem Mindestmaß sowie über dem Höchstmaß, sind sofort schonend zurückzusetzen. Hälterung ist verboten!

8. Ausnehmen und Auswaschen gefangener Fische sind innerhalb der Teichanlage grundsätzlich nicht erlaubt.

9. Gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden.

10. Zigarettenkippen gehören nicht in die Umwelt! Aschenbecherpflicht für Raucher ! Bei Verstoß 50 EURO für Entsorgung.

11. Jeder Angler hat Anspruch auf einen Angelplatz. Die Größe beträgt 3m. Es wird geradeaus geangelt. Mit dem Nachbarangler wird sich abgestimmt.

12. Der Angelplatz darf gewechselt (auch zwischen beiden Teichen) werden. Bei Platzwechsel ist der alte Angelplatz vollständig zu räumen.

12.1 Bei Streit werden alle Streitparteien des Gewässers verwiesen.

12.2 Daraus resultierende Polizei- oder Fischereiaufsichtseinsätze sind kostenpflichtig vom Angler zu tragen. Der Betreiber übernimmt keine Haftung!

13. Umweltbewusste Angler hinterlassen keine Spuren. Jeglicher Müll ist  mit nach Hause  zu nehmen. Auch Knicklichter, Schnurreste, Bierdeckel gelten als Müll! Bei Verstoß 50 EURO für Entsorgung.

14. Es gelten die Öffnungszeiten und Preise am Aushang und auf der Internetseite www.fang-dein-fisch-selbst.de

15. Mit Betreten der Teichanlage gilt die Teichordnung/Fanglimits und die Gebührenordnung als anerkannt.

16. Wenn mehr als die bezahlten Ruten benutzt werden, erfolgt der sofortige Entzug des Erlaubnisscheins (Verstoß Fischereigesetz).

17. Das Betreten der Wasserfläche/Eisfläche ist untersagt. Waten und die Benutzung von Wasserfahrzeugen (außer funkgesteuerte Futterboote) sind verboten. Der Angelplatz endet Mitte Teich.

17.1 Bei der Futterbootbenutzung darf kein anderer Angler gestört werden.

18. Das Entzünden eines Feuers ist nur in dafür vorgesehenen Grills oder Feuerschalen erlaubt. Asche ist in dafür vorgesehenen Blecheimern o.ä. rückstandlos mit nach Hause zu nehmen! Missachtung gilt als grober Verstoß und wird mit Hausverbot und einer Gebühr von 50 EURO für Entsorgung geahndet.

19. Bei Missachten der Teichordnung droht Platzverweis.

20. Leinenpflicht und Badeverbot für Hunde.

21. Gefangene Fische sind dem Betreiber/ Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Dies gilt auch für Fische in Kühltruhen/Setzkeschern/ Fischtonnen o.ä.

22. Werden gefangene Fische vor dem Betreiber/ Aufsichtspersonal vorsätzlich versteckt bzw. nicht angezeigt, kommen Polizei Beamte zur Klärung hinzu. Anzeige durch Betreiber folgt. Die Kosten trägt der Angler!

23. Online ausgestellte Erlaubnisscheine müssen in ausgedruckter Form mitgeführt werden.

- derzeit außer Kraft –

24. Der Inhaber eines Online erstellten Erlaubnisscheines darf das Gewässer erst mit beginnender Gültigkeit betreten

- derzeit außer Kraft –

25. Vorrang der Platzwahl: Wer zuerst mit gültigem Erlaubnisschein das Gewässer betritt, hat Vorrang. Das gleiche gilt vor der Erlaubnisschein- Ausgabe.

25.1 Das Betreten der Teichanlage ohne Erlaubnisschein während der Öffnungszeiten ist verboten.

25.2 Außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt die Kassierung am Teich. Ohne Erlaubnisschein ist das Angeln untersagt.

25.3 Nachtangler müssen bis 19.30 Uhr ihren Erlaubnisschein am Teich erworben haben. Danach wird grundsätzlich eine 24 Stunden-Karte fällig. Startzeit 20Uhr.

26. Der Bereich am „Großen Silo“, Koppel Unterteich und Einlauf Unterteich dienen als Dauerangelplatz. Gebuchte Angler haben Vorrang! Jeder Angler ist verpflichtet sich beim Personal zu erkundigen, ob die Plätze belegt sind. Bei Nichtbuchung ist der Bereich für alle Angler frei. Es gelten gesonderte Bedingungen.

27. Für Zelte (nach Definition) wird eine zusätzliche Gebühr von 10 EURO/ Tag fällig.

28. Für die Wohnmobile/ Anhänger wird eine zusätzliche Gebühr von 15 EURO/ Tag fällig. Das entsorgen von Abwasser ist Untersagt! 

29. Ausweispflicht ! Für Gäste (Außer direkte Angehörige) wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.

30. Auf Anfrage kann am Großen Silo ein Stromanschluss für Wohnmobile u.ä. freigeschalten werden.

31. Ein ausreichend dimensionierter Kescher sowie eine Abhakmatte werden empfohlen und sind bei der schonenden Behandlung der übermaßigen Fische zwingend zu Benutzen.

32. Fangbegrenzung, Mindest- und Höchstmaße zur Fischentnahme:

- Forelle/ Lachsforelle/ Saibling/ Goldforelle           über 60cm                   1 Stück je Angeltag

                                               Mindestmaß               Höchstmaß

- Aal                                       50 cm                                                             3 Stück je Angeltag

- Hecht                                   60 cm                                                             3 Stück je Angeltag

- Karpfen                                40 cm                           70 cm

- Schleie                                 25 cm                           45 cm

- Stör                                      50 cm                          120 cm                        3 Stück je Angeltag

- Zander                                 50 cm                            80 cm                          3 Stück je Angeltag

-Graskarpfen                          60 cm                          100 cm

Ganzjährig geschont:

Forllenbarsch, Goldschleie, Albino- u. Goldwels, Farbkarpfen/ Koi, Schwarzer Amur, Huchen, Bitterling, Schlammpeitzger

Entnahmepflicht für Weißfische, Zwergwelse, Kaulbarsche.

Für Salmoniden/ Afrowels gilt die Entnahmepflicht im Rahmen des Eigenbedarfes, danach ist die Beangelung auf diese Fischart einzustellen.

Im Großteich müssen Welse über 150 cm entnommen werden.

 

Petri Heil