Angeln am Großteich See

Peterstör Fischzucht GmbH

Hausordnung

 

  1. Dies ist ein Angelgewässer um sich zu Erholen und sich ein wohlschmeckendes Lebensmittel selbst anzueignen sowie Angelerlebnisse zu erfahren ……Kontrollpersonal ist Weisungsberechtigt und darf Hausverbote erteilen.

 

  1. Jeder Angler/ Besucher hat Ruhe zu gewährleisten. Gespräche/ Diskussionen, Musik dürfen nur in Zimmerlautstärke stattfinden/ gehört werden.

 

  1. Nachtruhe: An- und Abreise zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr sind unerwünscht. Andere Angler dürfen nicht gestört werden.

 

  1. Parken/ Zelte/ Notunterkünfte dürfen niemanden bei der An- und Abreise behindern. Fahrspuren dienen auch als Rettungsweg!

 

  1. Licht: dauerhafte Beleuchtung des Angelplatzes darf nur vom Teich abgewandt benutzt werden. Angeln mit Licht ist verboten! Wer die Teichfläche länger wie 15 Minuten beleuchtet, wird ersatzlos des Teiches verwiesen.

 

  1. Feuer ist nur in Grills / Feuerschalen gestattet. Der Brandschutz ist zu beachten, ein bereitgestelltes Gefäß mit Löschwasser ist Vorschrift! Asche/ Rückstände sind vom Erlaubnisschein- Inhaber selbst zu entsorgen.

 

  1. Wohnmobile: 20.00 € 

 

  1. Müll/ Verpackungen: Jeder Erlaubnisschein- Inhaber ist dazu verpflichtet, seine Verpackungsreste, Müll/ Asche selbst zu entsorgen, auch die seines Vorgängers! Bei Zuwiderhandlungen – Verweis und Hausverbot!