Angeln am Großteich See

Peterstör Fischzucht GmbH

Teichordnung – Großteich See

1. Das Angeln in der Teichanlage ist nur mit gültigem Erlaubnisschein erlaubt. Inhaber eines gültigen Fischereischeines haben diesen unaufgefordert vorzuzeigen. Jeder Angler hat sich mit einem gültigen Dokument auszuweisen. Es gelten die Bedingungen des Sächs. FischG. und der Sächsischen Fischereiverordnung

2. Auf Verlangen ist dem Betreiber/ Aufsichtspersonal der Erlaubnisschein vorzuzeigen.

3. Voraussetzung für das Angeln ohne Fischereischein: Es erfolgt eine Einweisung/Belehrung zum waidgerechten Umgang mit lebendigen Fischen (siehe Infoblatt) Ferner muss ein Angler ohne Fischereischein von einem Angler mit gültigem Fischereischein beaufsichtigt werden.

4. Der Erlaubnisschein ist nicht auf Dritte übertragbar.

5. Umweltfreundliches und waidgerechtes Verhalten ist Bestandteil der Teichordnung. Die Einhaltung der Vorschriften im Umwelt-, Natur- und Tierschutz werden vorausgesetzt.

6. Erforderliche Standardausrüstung: Unterfangkescher, Fischtöter, Messer, Abhakmatte und Hakenlöser. Eine Kühlbox mit Akku ist empfehlenswert. Es werden nur technisch einwandfreie Handangeln in gewarteten Zustand verwendet. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der verwendeten Hauptschnur und Vorfach!

7. Gefangene Fische sind mit dem Unterfangkescher aus dem Wasser zu heben und sind laut Infoblatt zu betäuben und zu töten (Entblutungsschnitt). Der Fischfang dient dem Nahrungsmittelerwerb und nur für den Eigenbedarf. Mindest- und Höchstmaße sind zu beachten.

7.1 Fische unter dem Mindestmaß sowie über dem Höchstmaß, sind sofort und schonend zurückzusetzen. (Hälterung ist verboten!) Eine Hälterung von Fischen unter und über dem Mindest- / Höchstmaß ist verboten!

8. Ausnehmen und Auswaschen gefangener Fische ist innerhalb der Teichanlage grundsätzlich nicht erlaubt.

9. Gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden.

10. Zigarettenkippen und Müll gehören nicht in die Umwelt! Aschenbecherpflicht für Raucher!

Bei Verstoß 100 EURO für Entsorgung und Betretungsverbot!

11. Jeder Angler hat Anspruch auf einen Angelplatz. Die Größe beträgt 3m. Es wird geradeaus geangelt. Mit dem Nachbarangler wird sich abgestimmt.

12. Der Angelplatz darf gewechselt werden. Bei Platzwechsel ist der alte Angelplatz vollständig zu räumen.

12.1 Bei Streit werden alle Streitparteien des Gewässers verwiesen.

12.2 Daraus resultierende Polizei- oder Fischereiaufsichtseinsätze sind kostenpflichtig vom Angler zu tragen. Der Betreiber übernimmt keine Haftung (siehe Hausordnung)!

13. Umweltbewusste Angler hinterlassen keine Spuren. Jeglicher Müll ist mit nach Hause zu nehmen. Auch Knicklichter, Schnurreste und Bierdeckel gelten als Müll!

Bei Verstoß 100 EURO für Entsorgung.

14. Es gelten die Öffnungszeiten und Preise am Aushang und auf der Internetseite

www.fang-dein-fisch-selbst.de  (vorerst).

15. Mit Betreten der Teichanlage gilt die Teichordnung/Fanglimits und die Gebührenordnung als anerkannt.

16. Wenn mehr als die bezahlten Ruten benutzt werden, erfolgt der sofortige Entzug des Erlaubnisscheins (Verstoß Fischereigesetz).

17. Das Betreten der Wasserfläche/Eisfläche ist untersagt. Waten und die Benutzung von Wasserfahrzeugen (außer funkgesteuerte Futterboote) sind verboten. Der Angelplatz endet

Mitte Teich. Waten ist nur unmittelbar am Angelplatz erlaubt (Uferbereich). Bootsbenutzung nur für Mieter der Insel zum Zweck des Transportes. Angeln vom Boot ist verboten.

17.1 Bei der Futterbootbenutzung darf kein anderer Angler gestört werden.

18. Das Entzünden eines Feuers ist nur in dafür vorgesehenen Grills oder Feuerschalen erlaubt. Löschwasser ist bereit zu halten. Asche ist in dafür vorgesehenen Blecheimern o.ä. rückstandlos mit nach Hause zu nehmen! Im Abschnitt 1 ist bei Waldbrandstufe 3 offenes Feuer untersagt!

Missachtung gilt als grober Verstoß und wird mit Hausverbot und einer Gebühr von 100 EURO für Entsorgung geahndet.

19. Bei Missachten der Teichordnung droht Platzverweis.

20. Leinenpflicht für Hunde.

21. Gefangene Fische sind dem Betreiber/ Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Dies gilt auch für Fische in Kühltruhen/Setzkeschern/ Fischtonnen o.ä.

22. Werden gefangene Fische vor dem Betreiber/ Aufsichtspersonal vorsätzlich versteckt bzw. nicht angezeigt, kommen Polizei Beamte zur Klärung hinzu. Anzeige durch Betreiber folgt.

Die Kosten trägt der Angler!

23.

24.

25. Vorrang der Platzwahl: Wer zuerst mit gültigem Erlaubnisschein das Gewässer betritt, hat Vorrang. Das gleiche gilt vor der Erlaubnisschein- Ausgabe.

25.1 Das Betreten der Teichanlage ohne Erlaubnisschein ist verboten.

25.2 Nachtangler müssen bis 19.00 Uhr ihren Erlaubnisschein an der Ausgabestelle (siehe Öffnungszeiten) oder beim Kontrollpersonal erworben haben*. Danach wird grundsätzlich eine 24 Stunden- Karte fällig, die am nächsten Tag gelöst werden muss.

26. Der Bereich Steilhang dient als Dauerangelplatz. Gebuchte Angler haben Vorrang! Jeder Angler ist verpflichtet sich beim Personal zu erkundigen, ob belegt ist. Bei Nichtbuchung ist der Bereich für alle Angler frei. Es gelten gesonderte Bedingungen.

27. Für die Wohnmobile/ Anhänger wird eine zusätzliche Gebühr von 20 EURO/ Tag fällig.

Das entsorgen von Abwasser ist Untersagt! 

28. Ausweispflicht! Für Gäste (Außer direkte Angehörige) wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.

29. Ein ausreichend dimensionierter Kescher sowie eine Abhakmatte werden empfohlen und sind bei der schonenden Behandlung der übermäßigen Fische zwingend zu Benutzen.

30. Fangbegrenzung, Mindest- und Höchstmaße zur Fischentnahme:

- Forelle/ Lachsforelle/ Saibling/ Goldforelle           über 60cm                   1 Stück je Angel Tag,

                                                                                                                 unter 60 cm -10 Stck./Tag

                                               Mindestmaß               Höchstmaß

- Aal                                       50 cm                                                             3 Stück je Angel Tag

- Hecht                                   60 cm                                                             3 Stück je Angel Tag

- Karpfen                                40 cm                          70 cm                          6 Stück je Angel Tag

- Schleie                                 25 cm                         45 cm                          10 Stück je Angel Tag

- Stör                                      50 cm                          120 cm                        3 Stück je Angel Tag

- Zander                                  50 cm                          80 cm                          3 Stück je Angel Tag

- Graskarpfen                         60 cm                          100 cm                        1 Stück je Angel Tag

 

Ganzjährig geschont:

Forellenbarsch, Goldschleie, Albino- u. Goldwels, Farbkarpfen/ Koi, Schwarzer Amur, Huchen, Bitterling, Schlammpeitzger

Höchstbegrenzung – 10 Fische nach Regelwerk.

Entnahmepflicht für Weißfische, Zwergwelse, Kaulbarsche, Blaubandbärblinge.

Für Salmoniden/ Afrowels gilt die Entnahmepflicht bis 10 Stück/ Fischart, danach ist die Beangelung auf diese Fischart einzustellen.

Wels über 150 cm müssen entnommen werden.

*ACHTUNG: der Erwerb von Erlaubnisscheinen ist zusätzlich auch im Hofladen (siehe Öffnungszeiten)      der Teichwirtschaft Petershain, Dorfstraße 27,02906 Petershain möglich! www.teichwirtschaft-kittner.de

 

Petri Heil